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Kann ich als Handwerker Unterflurzugsäge von der Steuer absetzen

Wenn man als Handwerker arbeitet und entsprechend auch ein Gewerbe angemeldet hat, dann kann man eine neue Unterflurzugsäge als notwendige Anschaffung für sein Gewerbe natürlich auch von der Steuer absetzen. Damit das möglich ist muss die Rechnung aber aufbewahrt und mit den Steuerunterlagen eingereicht werden. In manchen Fällen ist es wichtig, das anhand des Handwerkes dem man nachgeht auch ersichtlich ist, das eine Unterflurzugsäge als Werkzeug gebraucht wird. Da dies aber im handwerklichen Bereich für fast jedes Gewerbe zu erklären ist, dürften sich hier keine Schwierigkeiten ergeben.

Absetzen oder abschreiben

Berücksichtigen sollte man auch die Begrenzungen für Absetzungen und die Möglichkeit größere Anschaffungen über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Was im eigenen Fall besser ist und mehr Vorteil bringt, wenn man sich eine entsprechend hochwertige Unterflurzugsäge anschaffen möchte, kann man am besten bei seinem Steuerberater erfragen, da dieser alle Möglichkeiten genau kennt und mit den genauen Zahlen durchrechnen kann, wo die Vorteile liegen.


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