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Kann ich als Privatmann eine Unterflurzugsäge von der Steuer absetzen

Wenn man sich damit beschäftigt, dass man eine Unterflurzugsäge in seinen Besitz bekommen will, wird man schnell bemerken, dass damit finanzielle Belastungen verbunden sind. Um diese abzumildern ist es sinnvoll, sich darüber zu informieren, ob ein solches Gerät von der Steuer absetzbar ist. Für diese Frage gibt es keine Antwort die allgemein gilt. Es müssen verschiedene Aspekte dabei betrachtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Unterschiedliche Ansätze um eine Steuerabsetzbarkeit zu begründen

Soll mit der Maschine beispielsweise eine Renovierung am Eigenheim durchgeführt werden, ist dies als Grund bei der Steuererklärung zu nennen. Es ist anzuführen, dass die Unterflurzugsäge gekauft wurde, um den Hauswert zu steigern oder zu erhalten. Durch den Erwerb wurde darauf verzichtet, dass ein Handwerker oder eine spezialisierte Firma die Arbeiten durchführt. Da solche Kosten von der Steuer absetzbar sind ist somit auch ein Grund dafür gegeben, dass die Anschaffungskosten für die Unterflurzugsäge angerechnet werden.
Auch ist dies der Fall wenn der Nutzer als Privatperson in einem Verein bei dem er Mitglied ist und ehrenamtlich Reparaturarbeiten durchführt. Auch in diesem Fall wird zum Erhalt der Bausubstanz und des Immobilienwertes beigetragen.

Wo kann man sich über die Absetzbar der Kosten für eine Unterflurzugsäge informieren?

Dafür gibt es ganz verschiedene Ansätze.
Ein schneller, einfacher und kostengünster Weg ist es, wenn man sich zur Recherche ins Internet begibt. Durch die Eingabe der Schlagworte in eine der vielen Suchmaschinen werden nach wenigen Augenblicken viele Ergebnisse aufgelistet. Diese ermöglichen einen besseren Einblick in die Materie. Eine umfassende Information wird auf diesem Weg ermöglicht. Dies beginnt bei der richtigen Begründung um Ansprüche geltend zu machen und endet damit, dass genaue Gesetzespassagen aufgeführt werden.
Lässt man die Steuererklärung von einem Steuerberater machen, so ist dieser aufzusuchen und zu befragen. Dieser ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Steuerrechts und wird eine fundierte Antwort geben. Dies erhöht die Erfolgschancen, dass die Aufwendungen angerechnet werden.


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